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Beitragsordnung der SG 1910 Woltersdorf e.V.
Beschlossen auf der
Mitgliederversammlung am 22.08.2003
Geändert auf der
Mitgliederversammlung am 10.10.2008
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Die
Beitragsordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
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Der
Beitrag gilt als Jahresbeitrag. Die Beitragsgutschrift hat
bis zum 28.02. des Kalenderjahres zu erfolgen
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Neumitglieder zahlen den anteiligen Beitrag + Aufnahmegebühr
+ Meldegebühren bis zum Ende des Beitrittmonats.
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Der
Beitrag ist auf das Konto
VR Bank, Bankleitzahl: 1606 2008, Kontonummer:
210 480 4500
zu überweisen.
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Die
Aufnahmegebühr für Neuanmeldungen beträgt 5 €.
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Über die
Einstufung zwischen Aktiv und Passiv entscheidet der
Vorstand nach schriftlichem Antrag.
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Bei
nicht termingerechter Beitragszahlung wird ab dem 15.05. ein
Mahnverfahren eingeleitet.
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Eine
Stundung des Beitrages ist möglich und bis zum 31.01.
schriftlich an den Vorstand einzureichen.
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Bei
Nichtzahlung des Beitrages, trotz schriftlicher Mahnung,
entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitgliedes.
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Die
Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert
werden.
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Ab 18
Jahre können Schüler, Auszubildende, Studenten und
Wehrdienstleistende eine
Ermäßigung schriftlich beim
Vorstand der SG 1910 bis zum 31.01. beantragen und bei
Genehmigung beträgt der Beitrag jährlich 54,-€.
Diese Beantragung muss jährlich erfolgen und wird auch nur
für das beantragte Jahr gewährt.
Abteilung Beitrag bei
Zahlungs- jeden Monat später
Eingang bis
28.02.
Fußball
70,00 € 5,00 €
Tischtennis
70,00 € 5,00 €
Volleyball
60,00 € 5,00 €
Gymnastik
36,00 € 5,00 €
Passive
24,00 € 5,00 €
Jugendliche
unter 18 Jahren
36,00 € 5,00 €
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